Anmeldung
Die Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Klasse erfolgen.
Desweiteren benötigen Sie für Ihre Meldestelle:
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„Sofortmaßnahmen am Unfallort“
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Theoretischer Unterricht:
Der theoretische Unterricht findet jeweils Dienstag und Donnerstags ab 18:00 Uhr statt. Andere Termine sind auch nach Absprache möglich.
Praktischer Unterricht:
Der praktische Fahrunterricht beginnt mit der Grundausbildung und wird mit der besonderen Fahrausbildung abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist stark abhängig von der Fertigkeit bzw. der Mitarbeit des Fahranfängers. Der Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die nötigen Grundfahraufgaben beherrscht oder nicht.
Die besondere Fahrausbildung kann erst nach Abschluss der Grundausbildung begonnen werden.
Die Sonderfahrten der besonderen Fahrausbildung bestehen
1.) aus der Schulung auf Bundes-
2.) aus der Schulung auf Autobahnen
3.) aus der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Prüfung:
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters für die
jeweilige Klasse statt finden.
Die praktische Prüfung kann erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters stattfinden.
Der Führerschein kann jedoch stets erst bei Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.