in der Lehnitzstr. 101

Aus Fahrschule Dowall wird die Fahrschule Oranienburg GmbH!

Wir helfen unseren Schülern und Schülerinnen bestmöglich und schnell.

Jeder Schüler ist gleich?

Bei mir nicht! Ich bieten individuelle Angebote, sodass wir schnell, einfach und günstig zum Führerschein kommen können.

WAS ERWARTET DICH BEI UNS?

Ich biete eine Auswahl aus modernsten Methoden der Fahrschulung sowie immer die neusten Autos.

Aus alt wird neu!
Fahrschule Oranienburg GmbH
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Neuer Name – gleiches Team!

Hallo und herzlich willkommen auf der Internetseite der Fahrschule Oranienburg GmbH!

Wir freuen uns sehr, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und hoffen, dass Sie auf unserer Seite alle Informationen finden, die Sie benötigen, um eine fundierte Entscheidung bezüglich Ihrer Fahrausbildung zu treffen. Unsere Fahrschule bietet eine breite Auswahl an Kursen für verschiedene Fahrzeugklassen an, die es Ihnen ermöglichen, in kürzester Zeit und mit höchster Sicherheit den Führerschein zu erlangen.

Egal, ob Sie den Führerschein für das Auto, das Motorrad oder eine andere Fahrzeugklasse machen möchten, wir stellen Ihnen alle relevanten Informationen über die einzelnen Führerscheinklassen zur Verfügung. Auf unserer Website finden Sie detaillierte Angaben zu den Voraussetzungen, dem Ablauf der Ausbildung und den jeweiligen Preisen. So können Sie sich einen genauen Überblick über die Kosten und den Aufwand für Ihre Fahrausbildung verschaffen.

Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Fahrschüler sich bei uns gut aufgehoben fühlen und eine angenehme und stressfreie Ausbildung genießen. Daher stehen Ihnen unsere erfahrenen und freundlichen Fahrlehrer jederzeit zur Seite, um Ihnen mit Rat und Tat zu helfen. Wenn Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Unser Büro ist für Sie von Montag bis Freitag, zwischen 15:30 und 18:00 Uhr, geöffnet. In dieser Zeit sind wir persönlich für Sie da und beantworten alle Ihre Fragen. Sollten Sie außerhalb dieser Zeiten Unterstützung benötigen, können Sie uns auch gerne telefonisch oder per E-Mail erreichen.

Wir freuen uns darauf, Sie bald in unserer Fahrschule begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen viel Erfolg auf dem Weg zu Ihrem Führerschein!

in der Lehnitzstr. 101 im (Wassersportzentrum) zur Verfügung, oder Sie uns unter der Tel. Nr. 03301 574567 an.

Ihr Fahrschule Oranienburg GmbH

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Fragen & Antworten

  • Wie lange ist der Theorie- Unterricht gültig?
    Der theoretische Unterricht ist insgesamt 2 Jahre gültig.
  • Wie lange muss ich warten , wenn ich die Theorieprüfung nicht bestehe?
    Gesetzliche Wartefrist 2 Wochen
  • Wann beginnt der praktische Unterricht?
    Die praktische Ausbildung wird mit der theoretischen Ausbildung verknüpft. Das heißt also, dass noch während der theoretischen Ausbildung mit dem Fahren begonnen wird, damit man die Ausbildungsinhalte besser nachvollziehen kann.
  • Wann darf ich die praktische Prüfung ablegen?
    Wenn Dein Fahrlehrer und Du davon überzeugt seid, dass alle Lernziele erreicht worden sind. Frühestens jedoch einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse.
  • Wie lange ist die bestandene Theorieprüfung gültig?
    Die Theorie-Prüfung ist 1 Jahr gültig. In dieser Zeit muss die praktische Prüfung abgelegt werden. Ansonsten ist die bestandene Theorie-Prüfung ungültig und muss erneut abgelegt werden.
  • Was kostet mich der Führerschein?
    Das hängt mit der Anzahl der gefahrenen Fahrstunden zusammen. Feste Beträge wie Grundbetrag, besondere Ausbildungsfahrten und Prüfungsgebühren kann man sich allerdings im Voraus errechnen.
  • Kann man die Fahrschule wechseln?
    Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit immer. Man sollte jedoch versuchen das Gespräch mit dem Fahrlehrer oder dem Inhaber zu suchen. Es muss nicht immer gleich zwingend der Fahrschulwechsel sein. Sollte trotzdem der Entschluss feststehen, kannst Du Dir die theoretischen und praktischen Leistungen bescheinigen lassen. Im Regelfall müssen diese dann in der neuen Fahrschule nicht wiederholt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde ist vom Wechsel in Kenntnis zu setzen.